Preisberechnung


Die Abrechnung der Übersetzung erfolgt auf Basis von Normseiten in der Zielsprache mit 1800 Anschlägen inklusive Leerzeichen. Der Standardpreis je Normseite, d.h. bei Übersetzungen von 5 Normseiten pro Tag, kann variieren in Abhängigkeit von der Textart und –umfang, und bei Texten auf einem Datenträger auch vom Format. Für Expressübersetzung (mehr als 5 Normseiten pro Tag bzw. Ausführung am Auftragstag) fällt ein Eilzuschlag von 30% an.

Bei vereidigten Übersetzungen besteht die Normseite aus 1125 Anschlägen mit Leerzeichen, wobei jede angefangene Seite als volle Seite berechnet wird. Rechtsgrundlage: Verordnung des Justizministers vom 25. August 1986 über die Vergütung der vereidigten Dolmetscher und Übersetzer (G.Bl. Dz. U. vom 17. September 1986).